Jetzt neu: Die Abwrackprämie für die alte Zahnprothese:
Für die Anfertigung Ihrer neuen Prothese erhalten Sie jetzt eine Abwrackprämie im "Dental-Labor Niggemann" auf Kronen, Brücken, Implantat- und Prothetikarbeiten.
Geben Sie einfach die "alten Dritten in Ihrer Zahnarzt-Praxis ab.
Bei einem Rechnungsbetrag von z.B. je volle 100,00 Euro erstatten wir Ihnen je 10,00 Euro
auf unserer Labor-Rechnung.
Ohne Antrag wird die Abwrackprämie sofort in Abzug gebracht.
Eventuelle Edelmetallanteile werden gesondert vergütet. (Zunächst gültig bis 31. Januar 2010)